Organe

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Die Vertreterversammlung
fungiert als das genossenschaftliche Parlament. Damit ist sie unser höchstes Organ. In ihr üben die Mitglieder über ihre gewählten Vertreter ihre Informations-, Kontroll- und Entscheidungsrechte aus.

Der Vorstand
ist das Leitungsorgan. Er führt unsere Genossenschaft und ihre Geschäfte nach den Vorgaben von Gesetzen und Satzung und vertritt die Genossenschaft nach außen.

Der Aufsichtsrat
ist das überwachende und beratende Organ. Er bestellt den Vorstand und überwacht seine Geschäftsführung. Er hat insbesondere den Jahresabschluss zu prüfen und darüber der Vertreterversammlung zu berichten. Die Mitglieder unseres Aufsichtsrats arbeiten ehrenamtlich.