VNW-Direktor Andreas Breitner befürwortet das entschlossene Vorgehen der Stadtentwicklungsbehörde gegen überhöhte Mieten. Foto: Berthold Fabricius
Hamburger Mietwucher-Taskforce prüft bereits fast 1.500 Fälle - VNW begrüßt das entschlossene Vorgehen der Stadt
Seit 1. Juli 2026 untersuche das Sachgebiet Mietpreisüberhöhung der Stadtentwicklungsbehörde 1.454 konkrete Fälle, heißt es in der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. Von der neuen Taskforce prioritär behandelt würden nun Fälle, bei denen nach einer ersten Prüfung eine hohe Wahrscheinlichkeit für überhöhte Mieten bestehe.
Der Mietenmelder war vom Senat kurz vor der Bürgerschaftswahl 2025 eingerichtet worden. Eine Miete gilt als unangemessen hoch, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Das stelle eine Ordnungswidrigkeit des Vermieters dar. Liege die Miete mehr als 50 Prozent darüber, stünde sogar der Straftatbestand des Wuchers im Raum. Die jeweils ortsübliche Vergleichsmiete wird alle zwei Jahre im Hamburger Mietenspiegel neu berechnet.
Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), begrüßt das entschlossene Handeln der Stadt: „Der örtliche Mietenspiegel legt fest, wie hoch eine Miete sein darf. Daran müssen sich alle halten. Wer dagegen verstößt, der muss die rechtlichen Konsequenzen tragen. In dieser Frage unterstützen die sozialen Vermieter die Hamburger Stadtentwicklungsbehörde“, sagt Breitner und ergänzt: „Keine Frage - Vermieter müssen Gewinne machen dürfen, um ihre Wohnungen in Schuss zu halten und die Herausforderungen der Energiewende bewältigen zu können. Aber überhöhte Mieten, die allein der Steigerung der Rendite dienen, sind unanständig und müssen von den Behörden unterbunden werden.“