Mitgliederinformation
Neubauplanung in Langenhorn VE 17
Ihre Fragen - unsere Antworten
In den kommenden Jahren wird Ihre Wohnanlage in vier Bauabschnitten umfassend neu gestaltet.
Die bisherigen Gebäude werden schrittweise durch moderne, barrierearme und energieeffiziente Neubauten ersetzt.
Der Beginn des ersten Bauabschnitts ist ab dem 01.01.2028 geplant. Die Wohndauer endet hier zum 31.12.2027.
Die aktuellen Gebäude stammen aus dem Jahr 1938 und lassen sich baulich und wirtschaftlich nur sehr eingeschränkt an heutige Wohn- und Energiestandards anpassen.
Mit dem Neubau möchten wir Ihnen – und kommenden Generationen – zukunftsfähigen, komfortablen Wohnraum bieten:
- barrierearm oder barrierefrei,
- energetisch modern,
- sicher und nachhaltig.
Gleichzeitig schaffen wir dringend benötigten Wohnraum für Hamburg.

Die Wohnanlage ist in vier Bauabschnitte eingeteilt.
Für jeden Abschnitt gilt eine festgelegte Wohndauer, jeweils bis zum Jahresende:
- Bauabschnitt 1: 31.12.2027
- Bauabschnitt 2: 31.12.2029
- Bauabschnitt 3: 31.12.2031
- Bauabschnitt 4: 31.12.2033
Nach Ablauf der jeweiligen Wohndauer erfolgt der Abriss und die Neubauerstellung innerhalb von rund zwei Jahren.
Für den 1. Bauabschnitt: Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei uns zu melden und von uns beraten zu lassen.
Für die Bauabschnitte 2–4: Es bleibt Ihnen ausreichend Zeit für unsere individuelle Beratung und Planung. Wir halten Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden. Schauen Sie gern regelmäßig auf unserer Website vorbei – hier informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und Termine.
Wenn Sie sich schon jetzt für eine andere Wohnung vormerken lassen möchten, können Sie das hier tun:
https://www.schiffszimmerer.de/mitglieder/wohnungsanfragen-/-stellplaetze
Bitte beachten Sie: Alle Unterstützungsangebote gelten über die gesamte Wohndauer hinweg.
Ja – Vormerkungen sind ab sofort möglich.
Bitte beachten Sie:
- Es gibt aktuell noch keine Angaben zu Grundrissen, Nutzungsgebühren oder Ausstattung.
Eine Vormerkung ist unverbindlich, wird aber bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt – vor allem für Mitglieder mit Dauernutzungsvertrag.
Wir möchten sicherstellen, dass der Umzug für unsere Mitglieder gut machbar bleibt. Dafür bieten wir Ihnen:
- Umzugsbeihilfe in Höhe von 1.250 € (ausgezahlt in zwei Raten: nach Kündigung und nach Schlüsselübergabe).
- Vorrangige Bearbeitung Ihres Wohnungsgesuchs – im gesamten Bestand der Genossenschaft.
Zinsfreie Ratenzahlung von zusätzlichen Genossenschaftsanteilen, wenn für die neue Wohnung mehr Anteile erforderlich sind.
Mieterinnen und Mieter mit einem Zeitmietvertrag ohne Mitgliedschaft haben keinen Anspruch auf die genannten Unterstützungsleistungen.
Aber: Wir beraten Sie gern individuell zu Ihren Möglichkeiten.