Welche Anforderungen müssen Sie für einen „Paragraf 6-Schein“ erfüllen?
Der „Paragraf 6-Schein“ kann bei den zuständigen Wohnungsämtern beantragt werden. Die Jahreseinkommensgrenzen liegen bei 29.300€ für Einpersonenhaushalte, bzw. 43.400 für Zweipersonenhaushalte. Die Hamburger Behördenauskunft (Tel. 115) kann Ihnen Auskunft geben, welches Wohnungsamt für Sie zuständig ist.
Im Zuge unserer Mitwirkung am Projekt „Aktive und Gesunde Quartiere“, kurz „AGQua“, sind einige dieser Wohnungen mit bautechnischen Voraussetzungen ausgestattet, damit Assistenzsysteme für Menschen mit Hilfebedarf eingebaut werden können.
Ansprechpartner:
Frau Nadine Bösenberg, Vermietung
T 63800-231
n.boesenbergschiffszimmerer.de
Herr Christian Meyer, Vermietung
T 63800-219
c.meyerschiffszimmerer.de