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Genossenschaften in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen

Foto: ADSG eG

Der zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe hat die Idee und Praxis der Genossenschaft als ersten deutschen Beitrag in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Die Begründung des Ausschusses für diese Auszeichnung: Die hohe Anzahl von 21 Millionen Genossenschaftsmitgliedern in Deutschland und die rechtliche Absicherung ihrer Grundsätze durch ein Genossenschaftsgesetz seien im internationalen Vergleich Besonderheiten.

Prof. Dr. Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, lobte den genossenschaftlichen Gedanken. Er bringe Menschen mit gemeinsamen Interessen und ohne Gewinnerzielungsabsicht zur Erreichung gemeinsamer Ziele zusammen. Dies habe eine enorme kulturelle Bedeutung, die nun auch auf internationaler Ebene anerkannt wurde.

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 171 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.