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Freistellungsauftrag für Dividendenzahlung

Voraussichtlich am letzten Montag im Juni werden wir wieder eine Dividende auf die Geschäftsguthaben zahlen. Um einen Steuerabzug zu vermeiden, müssen Sie uns einen Freistellungsauftrag oder auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen. Ihr bisher erteilter Freistellungsauftrag bleibt weiterhin gültig.

Vorsicht: Ohne Angabe der gültigen Steueridentifikationsnummer ist ein Freistellungsauftrag ungültig und es kommt zu einem Steuerabzug.

Zu spät eingereichte Unterlagen können erst wieder bei der darauf folgenden Dividendenzahlung berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine anteilige Dividende zahlen, wenn Sie erst im Laufe eines Jahres bei uns Mitglied geworden sind. Sollten Sie also erst im Jahr 2016 Mitglied geworden sein, bekommen Sie im aktuellen Jahr 2017 noch keine Dividende.

Haben Sie weitere Fragen zum Freistellungsauftrag, wenden Sie sich gerne an Frau Götsch aus der Geschäftsguthaben-Buchhaltung, unter der Telefonnummer 040-63800-264.