Aktuelles

Begrenzung freiwilliger Genossenschaftsanteile

Der Vorstand hat aufgrund der besonderen, niedrigen Zinssituation beschlossen, den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zusätzlich zu den Pflichtanteilen auf 6 freiwillige Anteile je Mitglied zu beschränken.

Seit dem 1. Januar 2018 dürfen Mitglieder jeweils maximal 6 freiwillige Genossenschaftsanteile erwerben. Die in früheren Jahren erworbenen freiwilligen Anteile bleiben bestehen. Bei einem Neuerwerb darf die Gesamtzahl von 6 freiwilligen Anteilen nicht überschritten werden.

Diese Entscheidung ist begründet durch die aktuelle, niedrige Zinssituation. Sie gilt zunächst für drei Jahre, bis zum 31.12.2020.