Geschäftsanteile zeichnen

Geschäftsanteile zeichnen.

Im Rahmen der Satzung können Sie weitere freiwillige Geschäftsanteile zeichnen und darauf entsprechende Einzahlungen leisten. Der Vorstand hat aufgrund der besonderen, niedrigen Zinssituation beschlossen, den Erwerb von Genossenschaftsanteilen ab dem 1. Januar 2018 zusätzlich zu den Pflichtanteilen auf 6 freiwillige Anteile je Mitglied zu beschränken. Die in früheren Jahren erworbenen freiwilligen Anteile bleiben bestehen. Diese Beschränkung gilt zunächst drei Jahre, bis zum 31.12.2020.

Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen beachten Sie bitte: Die Geschäftsguthaben entstehen nach einem fest vorgegebenen Verfahren.

Zahlen Sie also keinesfalls unaufgefordert einen beliebigen Geldbetrag auf das Genossenschaftskonto ein. Wenden Sie sich zuerst stets persönlich an uns, wenn Sie Geschäftsanteile zeichnen wollen. Wir senden Ihnen das notwendige Formular dafür zu.

Grundsätzlich können wir nur Anträge berücksichtigen, die uns bis spätestens zum 30. November eines Jahres vorliegen. Denn diese müssen unserem Vorstand noch im selben Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Bitte nehmen Sie deshalb bereits rechtzeitig während des Jahres Kontakt zu uns auf.